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Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR): Wiener Städtische reduziert zum 01.07.2009 die Rentenzahlungen
Schaden für die Anleger wächst
München, den 07.07.2009. Viele Zeichner der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schnee Gruppe standen schon bisher vor einem erheblichen Schaden. Verursacht wird dieser häufig vor allem durch die unerfreuliche Entwicklung der im Rahmen dieses Rentenmodells eingesetzten Verträge der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI). Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen haben darüber fortlaufend immer wieder berichtet. Die Rechtsanwälte verfolgen auch schon für rund 1.000 Geschädigte der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) oder anderer Rentenmodelle insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical. Auch darüber wurde bereits wiederholt berichtet.
Für manche Geschädigte der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) hat sich die Situation nun auch noch dadurch verschlechtert, dass die Wiener Städtische Versicherung AG die Höhe der laufenden Rentenzahlungen zum 01.07.2009 deutlich reduziert hat. Damit steigt die Eigenbelastung der Zeichner, da die Rentenzahlungen regelmäßig für den Ausgleich der Darlehenszinsen vorgesehen sind.
Den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen liegen gegenwärtig stichhaltige Informationen dazu vor, dass die Reduzierung der Rente durch die Wiener Städtische in manchen Fällen gar nicht zulässig ist, da eine Garantie für die gesamte Rentenzahlung greift. Außerdem ist ihnen bekannt geworden, dass hier in anderen Fällen scheinbar eine rückwirkende Reduzierung der Rente vorgenommen wurde.
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen gehen in diesem Zusammenhang bereits gegen die Wiener Städtische vor, um die Erhöhung der Rente auf das bisherige Niveau zu erreichen. Betroffene sollten ihre Situation kompetent überprüfen lassen. Bei den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen stehen dafür Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler zur Verfügung.
