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Informationsveranstaltungen zu Rentenmodellen und Hebelgeschäften
Aktuelle rechtliche Situation der Betroffenen von kreditfinanzierten Versicherungsverträgen der britischen Clerical Medical - Veranstaltungen in vier Städten im November 2008 - online Anmeldung möglich
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen betreuen gegenwärtig über 400 Betroffene von Kapitalanlagen auf Basis von Policen der Clerical Medical. Vor allem handelt es sich dabei um Fälle, bei denen die Einzahlung in den Versicherungsvertrag im Rahmen eines Rentenmodells oder eines Hebelgeschäfts über einen Kredit finanziert wurde. Genannt seien hier beispielhaft Sicherheits-Kompakt-Rente SKR, SmartIN, PSR, Europlan und Lex-Konzept-Rente. Viele unserer Mandanten überlegen aktuell aufgrund der häufig unbefriediegenden Rendite der Versicherungen und der veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen ab dem 01.01.2009, die Kapitalanlage auzulösen bzw. den Versicherungsvertrag zu verwerten.
Aus diesem Anlass bieten wir auch Betroffenen, die bisher nicht durch uns betreut werden, vier Informationsveranstaltungen zu der aktuellen rechtlichen Situation in derartigen Fällen an. Auf den Veranstaltungen wird zum einen erläutert werden, wie die unerfreuliche Entwicklung aus unserer Sicht zu erklären ist. Zum anderen wollen wir aufzeigen, warum nach unserer Bewertung in vielen Fällen die Möglichkeit besteht, die Situation der Betroffenen zu verbessern. Einen Schwerpunkt werden dabei etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical darstellen.
Die Veranstaltungen finden am 17.11. in Stuttgart, am 18.11. in München, am 24.11. in Frankfurt a.M. und am 26.11.2008 in Nürnberg statt. Beginn ist jeweils 19:00 Uhr, Ende gegen 20:30 Uhr. Eine Teilnahme ist kostenlos - sie erfordert aber eine verbindliche Anmeldung. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden bei Bestätigung der Anmeldung mitgeteilt. Online können Sie sich über dieses Link anmelden.
Die Einladung richtet sich sowohl an unsere Mandanten als auch an Betroffene, die bisher nicht durch uns beraten oder vertreten werden. Hilfreich wäre ein Hinweis darauf, von welchem Anlagemodell Sie betroffen sind.
