Geschädigt?
Kontaktieren Sie uns:
Per Telefon: 089/216 333-0
Per Fax: 089/21 63 33 - 31
Per eMail: info(at)ra-lachmair.de
Per Online-Formular
Erstberatung:
Erstberatung für Geschädigte
Suchen
Weitere Angebote
Europlan: Nächste Schlappe für die BayernLB
München, den 19.11.2010. Das Landgericht München I wies gerade eine Klage der Bayerischen Landesbank gegen eine Geschädigte des Europlans ab. Die BayernLB hatte mit der Klage die Rückzahlung des Darlehens geltend gemacht. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass der Darlehensvertrag wirksam widerrufen worden sei und der BayernLB das Darlehen daher nicht zurückgezahlt werden müsse.
Die Bank scheiterte damit ein weiteres Mal mit ihren Versuchen, Darlehensansprüche gegen Zeichner des Europlans durchzusetzen, die von den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen vertreten werden. Vorher hatten auch schon die Landgerichte Ingolstadt und Kempten Klagen der BayernLB abgewiesen. Bisher war die Bank damit in keinem der von ihr gegen Mandanten der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen betriebenen Gerichtsverfahren erfolgreich.
Durch diverse Hebelgeschäfte bzw. Zinsdifferenzgeschäfte und Altersvorsorgemodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept-Rente bzw. Lex-Rente, den Europlan, die Novarent, den Profit-Plan, den Lombard-Plan, die Privaten-Sicherheits-Rente PSR, SmartIN, die Prestige-Konzeptrente, das Stuttgarter Renten Konzept (SRK) und die Performance Plus-Rente drohen deutschen Anlegern Schäden im dreistelligen Millionenbereich.
Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen gehen in diesem Zusammenhang nicht nur gegen die Clerical Medical vor, sondern gerade auch gegenüber den finanzierenden Banken konnten schon vielfach Erfolge verzeichnet werden.
