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Clerical Medical – zweites Urteil rechtskräftig – OLG Bamberg bestätigt Entscheidung des LG Bamberg
München, den 13.11.2009: Das Oberlandesgericht Bamberg hat nun über das zweite Urteil des Landgerichts Bamberg entschieden und die Berufung der Clerical Medical wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen. Das erfreuliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Az. 2 O 82/08) ist damit rechtskräftig, Clerical Medical muß an den Anleger nun umfangreich Schadensersatz leisten.
„Diese weitere Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg bestätigt nicht nur unsere Erkenntnis, daß Clerical Medical mit irreführenden Renditen werben ließ, sondern hat auch hohe positive Signalwirkung für die weiteren Klagen betroffener Anleger, die wir für unsere Mandanten führen“, so Rechtsanwalt Urban Schädler.
Betroffenen kann nur empfohlen werden, sich über ihre Ansprüche zu informieren und anwaltlich beraten zu lassen. Hierfür stehen Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler als Ansprechpartner zur Verfügung.
