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Vorsicht bei SpaRenta-Kombi-Rente und Lex-Konzept-Rente
Achtung: Neue Vereinbarungen mit den Banken können bei der Lex-Konzept-Rente und der SpaRenta-Kombi-Rente zu schweren Nachteilen führen!
München, den 20.08.2008. Wir haben in der Vergangenheit bereits wiederholt davor gewarnt, ohne vorherige anwaltliche Prüfung bei verlustbringenden Rentenmodellen Veränderungen vorzunehmen. Das gilt gerade auch für neue Vereinbarungen im Hinblick auf die Darlehen bzw. Kredite.
Leider müssen wir insbesondere bei der SpaRenta bzw. SpaRente-Kombi-Rente und der Lex-Rente bzw. Lex-Konzept-Rente feststellen, dass die finanzierenden Banken es immer wieder schaffen, die Betroffenen zur Ablösung oder Umschuldung bzw. zu dem Abschluss eines neuen Vertrags zu veranlassen. In vielen Fällen kann das die Situation der Geschädigten nochmals verschlechtern. Wir verweisen hierzu auf unsere bisherigen Veröffentlichungen (Vorsicht mit Darlehensverlängerungen oder –ablösungen).
Vor diesem Hintergrund ist allen Betroffenen nur nochmals dringend zu empfehlen, zunächst kompetente anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich stehen auch wir gerne für entsprechende Fragen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner bei uns sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.
Sie haben Fragen oder sind als Geschädigter betroffen:
