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München, den 22.11.2010. Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat als erstes deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadensersatz im  Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt.

 

Zuvor hatte zwar schon das Oberlandesgericht Bamberg im Jahr 2009 mit zwei Beschlüssen Urteile des Landgerichts Bamberg bestätigt, mit denen Clerical Medical ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt worden war. Nun liegt aber aus Dresden eben kein bloßer Beschluss, sondern ein erstes obergerichtliches Urteil vor. Wichtig ist das deshalb, weil nun der Bundesgerichtshof anhand dieses Urteils  den Schadensersatzanspruch bestätigen kann und damit auch eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vorläge.

Ein Großteil der deutschen Kunden der Clerical Medical ist mit der Wertentwicklung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge sehr unzufrieden. Für tausende Kunden bedeuten die geringen Zuwächse ihrer Verträge bei der Clerical Medical sogar eine existentielle Bedrohung, da für die Einzahlung in den Lebensversicherungsvertrag ein Darlehen aufgenommen worden ist, das nun nicht wie geplant bedient werden kann.

Durch diverse Hebelgeschäfte bzw. Zinsdifferenzgeschäfte und Altersvorsorgemodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept-Rente bzw. Lex-Rente, den Europlan, die Novarent, den Profit-Plan, den Lombard-Plan, die Privaten-Sicherheits-Rente PSR, SmartIN, die Prestige-Konzeptrente, das Stuttgarter Renten Konzept (SRK) und die Performance Plus-Rente drohen deutschen Anlegern Schäden im dreistelligen Millionenbereich.

 

Auch in dem durch das OLG Dresden jetzt entschiedenen Fall war für die Einzahlung in den Versicherungsvertrag ein Darlehen aufgenommen worden.

 

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen erwarten, dass in den nächsten Monaten eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte über  Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical entscheiden wird. Weitere Entscheidungen sind gegenwärtig schon auf den 23. und den 30.11.2010 angesetzt.

OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz

München, den 22.11.2010. Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat als erstes deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical zum Schadensersatz im  Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt.

 

Zuvor hatte zwar schon das Oberlandesgericht Bamberg im Jahr 2009 mit zwei Beschlüssen Urteile des Landgerichts Bamberg bestätigt, mit denen Clerical Medical ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt worden war. Nun liegt aber aus Dresden eben kein bloßer Beschluss, sondern ein erstes obergerichtliches Urteil vor. Wichtig ist das deshalb, weil nun der Bundesgerichtshof anhand dieses Urteils  den Schadensersatzanspruch bestätigen kann und damit auch eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vorläge.

Ein Großteil der deutschen Kunden der Clerical Medical ist mit der Wertentwicklung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge sehr unzufrieden. Für tausende Kunden bedeuten die geringen Zuwächse ihrer Verträge bei der Clerical Medical sogar eine existentielle Bedrohung, da für die Einzahlung in den Lebensversicherungsvertrag ein Darlehen aufgenommen worden ist, das nun nicht wie geplant bedient werden kann.

Durch diverse Hebelgeschäfte bzw. Zinsdifferenzgeschäfte und Altersvorsorgemodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept-Rente bzw. Lex-Rente, den Europlan, die Novarent, den Profit-Plan, den Lombard-Plan, die Privaten-Sicherheits-Rente PSR, SmartIN, die Prestige-Konzeptrente, das Stuttgarter Renten Konzept (SRK) und die Performance Plus-Rente drohen deutschen Anlegern Schäden im dreistelligen Millionenbereich.

 

Auch in dem durch das OLG Dresden jetzt entschiedenen Fall war für die Einzahlung in den Versicherungsvertrag ein Darlehen aufgenommen worden.

 

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen erwarten, dass in den nächsten Monaten eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte über  Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical entscheiden wird. Weitere Entscheidungen sind gegenwärtig schon auf den 23. und den 30.11.2010 angesetzt.

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OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz
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